Wärmeverordnung

Datum 14.09.2014 11:49 | Thema: Aktuelles

Informationen zum Erneuerbare Wärmegesetz ( EWärmeG)

Das EWärmeG sieht seit 01. Januar 2010 eine Nutzungspflicht für den Einsatz erneuerbarer Energien vor. Der bisherige Pflichtanteil von 10% wird zum 01. Juli 2015 auf 15% erhöht.

Weitere Informationen finden Sie im Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg

 

 

Informationen zur Energieeinsparverordnung (EnEV)

 

Zum Mai 2014 trat die neue EnEV in Kraft. Sie legt fest, dass Gas- und Öl-Heizungen welche älter als 30 Jahre sind, spätestens 2015 ausgetauscht werden müssen. Dies bedeutet, dass für Heizkessel die vor dem 1.Januar 1985 eingebaut wurden, ab 2015 die Betriebserlaubnis erlischt. Für die Zukunft gilt generell, dass Heizungen, welche älter als 30 Jahre sind, erneuert werden müssen. Bisher galt die Umrüstpflicht nur für Heizkessel deren Einbau vor 1978 erfolgte.

 

Weitere Informationen finden Sie in der EnEV §10 Abs.1

 

 

Informationen zur Ökodesign Richtlinie

 

Am 26.09.2015 werden zwei neue EU-Richtlinen wirksam, die zum Ziel haben, dass energieverbrauchsrelevante Produkte, also auch Heizgeräte und -systeme, in ganz Europa umweltgerechter und ergiesparender werden.

 

Gemäß der Ökodesign-Richtlinie wurden Mindest-Effizienzanforderungen an die betroffenen Produkte definiert. Ein Heizgerät, das diese Anforderungen nicht erfüllt, erhält keine Zulassung und darf nicht mehr verkauft werden.

 

Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union, Verordnung Nr. 813/2013




Dieser Artikel stammt von Ralf, Neumann, Sanitär, 72461, Albstadt, Heizung, Flaschnerei, Zollernalbkreis, Tailfingen, Ebingen, Fachbetrieb, Seniorengerecht, Behindertengerecht, Bad, Installation, Gasheizung, Ölheizung, Brennwertanlagen, Pelletsheizung, Flaschner, Dach, Dusche
https://www.sanitaer-neumann.de

Die URL für diese Story ist:
https://www.sanitaer-neumann.de/article.php?storyid=1&topicid=1